HOLLYWOOD UNDEAD - Five

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VÖ: 27.10.2017
Bandinfo: HOLLYWOOD UNDEAD
Genre: Crossover
Label: MDDN
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Lineup  |  Trackliste  |  Credits  |  Trivia

Das musikalische Phänomen des 21. Jahrhunderts, HOLLYWOOD UNDEAD, meldet sich mit seinem fünften Studioalbum „V“. Seit 27. Oktober 2017 ist die neue sozialkritische Kreation in den Läden erhältlich. Es hat sich bei den fünf Musikern aus Kalifornien einiges getan. Am interessantesten ist die Tatsache, dass sie sich 2016 vom Label Interscope befreiten und somit ihrer Kreativität freien Lauf lassen konnten. Dieses Stück künstlerische Freiheit namens „V“ nahm ich genauer unter die Lupe.

Der Aufmacher des Albums, „California Dreaming“, startet mit voller Wucht und gilt als das härteste Lied von „V“. Mit verzerrten Gitarrenriffs verschafft sich HOLLYWOOD UNDEAD die Aufmerksamkeit der Fans der Heavy-Szene. Songtexte werden wie Parolen gerufen, das computergenerierte Schlagzeug fetzt und im Refrain gibt es eine schöne Gesangseinlage.

Ein unerwarteter Umbruch erwartet den Zuhörer bei der nächsten Nummer „Whatever It Takes“. Die Agressivität des Gesangs ist noch erhalten, die musikalische Gestaltung differenziert sich deutlich. Die Art und Weise, wie die Kalifornier singen, erinnert mich an „Till I Collapse“, gesungen vom US-amerikanischen Rapstar EMINEM. Der Unterschied zu EMINEMs Rap-Hit liegt nur im Detail, wie zum Beispiel die dramatische Einspielung des Streichersatz in „Whatever It Takes“.

„Ghost Beach“ wendet sich ganz und gar vom aggressiven Sound des Albums „V“ ab. Eine Mischung aus Ragga, Electronic und Hip Hop verkörpert das Lied. Im Gesang herrscht eher eine ruhige melancholische Stimmung vor. HOLLYWOOD UNDEAD setzt anstatt des Gebrülls Geflüster ein, schwelgt in nostalgischer Erinnerung an frühere Zeiten in der Gesellschaft in Los Angeles.

Der Kurs der musikalischen Diversität wird weiterhin gehalten. Die fünf Kalifornier steuern mit „Nobody`s Watching“ auf eine radiotaugliche R'n'B/Trap Musikrichtung zu. Während im Refrain emotional geladene Gesangsballaden dominieren, herrscht in den Strophen eine modernere Art des Raps vor. Zum Schluss gibt es noch einen theatralischen Chor, der seinen Höhepunkt im Refrain findet.

Das Lied darauf löst bei dem ein oder anderen HOLLYWOOD UNDEAD-Fan Nostalgie aus. „Renegade“ ist wieder in typischer Manier à la „Tragedy“ oder „Swan Songs“ unterwegs. Ein aggressiver Gitarrensound mit brüllenden Parolen im Refrain animiert einen zum Abgehen. Der Breakdown gegen Ende hin zwingt den Zuhörer noch einmal so richtig zum Headbangen. Das gesamte Lied ist das energiegeladenste Stück des Albums „V“.

„Riot“ gleicht einer Electronic-Nummer, die in der Jugenddisco eines Bierzelts abgespielt wird. Es hebt sich am meisten von den anderen Liedern des Albums ab. Eine monotoner Bass-Sound, der konsequent durch das ganze Stück beibehalten wird, und zum Spannungsaufbau des Refrains drehen HOLLYWOOD UNDEAD die BPM-Zahl des Bassbeats immer höher, bis der Drop mit den Worten „Fuck that shit! Let's start a riot!“ eingeleitet wird.

Anhand des Albums „V“ lässt sich die musikalische Freiheit, welche sich die fünf Kalifornier dieses Jahr gönnten, deutlich heraushören. Eine multi-musikkulturelle Mischung, die für jeden Fan jeglicher Musikrichtung etwas bereithält. Ich befürchte, dass HOLLYWOOD UNDEAD sich ein bisschen mit der kreativen Unabhängigkeit übernommen haben. Einerseits brechen sie die musikalischen Grenzen auf, andererseits wirkt das Album wie eine Ansammlung von Ideen ohne mit einem Gesamtkonzept verbunden zu sein. Die fünf Kalifornier haben das Steuer an sich gerissen, nur können sie sich nicht entscheiden, welche Richtung sie einschlagen wollen. HOLLYWOOD UNDEAD ändern so oft den Kurs, bis der Zuhörer das Interesse verliert, der Band zu folgen. Der Vorteil dabei ist, dass jeder zumindest ein oder zwei Lieder gutheißen kann. Trotzdem überlegt man es sich zweimal, ein Album, das 14 Lieder umfasst, zu kaufen.  

FAZIT: Für musikalisch sehr aufgeschlossene Zuhörer, die ihrer Band treu bleiben. Egal wie es klingt.



Bewertung: 1.5 / 5.0
Autor: Julian Dürnberger (13.01.2018)

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